AGB Föhr + DSGVO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reise nach Föhr des Kreisjugenwerks der AWO Stormarn e.V. Stand Dezember 2023 – Das Kreisjugendwerk der AWO Unterelbe kooperiert bei dieser Reise mit dem KJW der AWO Stormarn e.V.

Durch Abschluss einer Insolvenzversicherung werden die gesetzlichen Verpflichtungen zur Kundenabsicherung erfüllt.

1.     Anmeldung und Vertragsabschluss

Den Reisen des Kreisjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Stormarn e.V. (hier KJW genannt) kann sich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht oder Region angegeben ist. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben/online auszuführen. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom KJW der AWO Stormarn e.V., oder vom KJW der AWO Unterelbe schriftlich bestätigt worden ist, und gilt dann als verbindliche Anmeldung.

2.     Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die als Rechnung gilt, ist binnen 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Teilnehmerpreises, max. € 260,00 zu leisten. Der Restbetrag ist bis sechs Wochen vor Reisebeginn zu überweisen.

3.     Preiserhöhungen

Das KJW behält sich vor, den in der Rechnung vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten zu ändern und um den entsprechenden, anteiligen Betrag zu erhöhen.

4.     Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des KJW sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

5.     Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von dem KJW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das KJW ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Das KJW ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen angegebenen Voraussetzungen, nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.

6.     Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Spätestens mit der Buchungserteilung teilt das KJW die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie dem KJW bekannt sind, mit. Das KJW gibt Änderungen der genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich nach Kenntnisnahme bekannt. Für die Einhaltung und Durchführung der Vorschriften ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. Das KJW übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

7.     Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise angegeben. Kann wegen mangelnder Teilnehmer die Reise nicht stattfinden, ist das KJW berechtigt, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

8. Teilnehmerrücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim KJW. Tritt der Teilnehmer (TN) vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann das KJW einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt jeweils in % des Reisepreises bis zum 60. Tag vor Reisebeginn (RB) 20% des Reisepreises (RP), vom 59. bis zum 30. Tag vor RB 30% des RP, vom 29 bis zum 15. Tag vor RB 40% des RP, vom 14. bis zum 8. Tag vor RB 60% des RP, vom 7. bis zum 1. Tag vor RB 80% des RP, am Abreisetag oder später 90% des RP. Tritt der TN ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

9.     Umbuchung

Eine Umbuchung auf ein anderes, vom KJW angebotenes Reiseziel ist bis 10 Tage vor RB möglich, sofern noch Plätze vorhanden sind. Für eine Umbuchung werden € 50,00 in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Zahlung verfällt nicht.

10.   Ersatzperson

Bis vor Reisebeginn kann sich der TN bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Dazu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an das KJW. Das KJW kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen, und wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt, oder inländische bzw. ausländische Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden, wie bei einer Umbuchung € 50,00 in Rechnung gestellt. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete TN und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

11.   Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das KJW als auch der TN den RV kündigen. Das KJW zahlt den eingezahlten RP unverzüglich zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist das KJW verpflichtet, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

12.   Haftung

Das KJW haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

13.   Haftungsausschluss

Bei eventuellen Verlusten, Unglücksfällen, Beschädigungen, Verspätungen oder nicht voraussehbaren Zwischenfällen übernimmt das KJW keine Haftung. Das KJW haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Da das KJW auf etwaige Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt es auch keine Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Ebenso erfolgen Baden und andere Sonderveranstaltungen (Klettern, Surfen, Tauchen, Segeln etc.) auf eigene Gefahr. Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadenersatz gegen das KJW ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Haftung nach 8a Absatz 1 Satz 2 StVG ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Das KJW haftet nicht für Schäden am Reisegepäck über € 1.000,– pro Person bei einem Transportmittelunfall. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind vom TN selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

14.   Haftungsbegrenzung

Die vertragliche Haftung des KJW für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis

a) soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit das KJW für einen den Reiseteilnehmern entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Schadenersatzanspruch gegen das KJW ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften und internationaler Abkommen, die auf die Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden ist, deren Haftung ebenfalls beschränkt ist.

15.   Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer oder eine Reisetasche und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KJW. Gepäck und sonstige Sachen sind vom TN selbst zu beaufsichtigen, er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

16.   Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der TN muss seine Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum beim KJW geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem KJW fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tag der schriftlichen Zurückweisung durch das KJW gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach 3 Jahren.

17.   Mitwirkungspflicht

Der TN ist verpflichtet, dem KJW einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen und um Abhilfe nachzusuchen. Kommt der TN durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Vor der Kündigung des RV ist dem KJW eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird vom KJW verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages wird durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt.

18.   Ausschluss

Das KJW erwartet, dass der TN die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der TN grob gegen sie verstoßen oder durch grob ungebührliches Verhalten dem Ansehen des KJW schaden, gibt der TN dem KJW die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der Reise auszuschließen. Das gleiche gilt auch, wenn der TN das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, Drogen konsumiert, Straftaten begeht, grob gegen Anordnungen des Teams verstößt oder so erhebliche Auffälligkeiten zeigt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr zu verantworten ist. Das KJW kann in diesen Fällen für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen (z.B. Kosten für die vorzeitige Rückreise des TN und einer Begleitperson) eine angemessene Entschädigung verlangen.

19.   Fundsachen

Liegen gebliebene oder uns übergebene Fundsachen aus einer Reise oder Veranstaltungen werden vom KJW zwei Monate aufbewahrt. Danach werden die Fundsachen gemeinnützigen Zwecken zugeführt. Stark verdreckte oder schmutzige Kleidungsstücke werden nicht aufbewahrt.

20.   Allgemeines

a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem KJW vorbehalten.

b) Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz des KJW.

c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung bezweckten Gewollten am ehesten entspricht.

Zeltplatzbetreiber: “Falken, Hamburg“.

Veranstalter : Kreisjugendwerk der AWO Stormarn e. V.

Große Straße 28-30, 22926 Ahrensburg Tele.: 04102/2115-458; Fax: 04102/2115-442

[email protected]; www.kjw-stormarn.de

Die Ferienfreizeit nach Föhr erfolgt in Kooperation mit dem

AWO Kreisjugendwerk Unterelbe
Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg

www.awo-jugendwerk.com

Das AWO Kreisjugendwerk Unterelbe gehört zum AWO Kreisverband Pinneberg e.V. , Peterstr. 9,25335 Elmshorn

 

Schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Das Kreisjugendwerk der AWO Stormarn e.V., Große Str. 28-30, 22926 Ahrensburg, erhebt Ihre personenbezogenen Daten und die personenbezogenen Daten Ihres, an der Ferienfreizeit teilnehmenden Kindes, zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1b DSGVO.

Zum Zwecke der Rechnungsabwicklung erfolgt eine Datenweitergabe an unsere externe Buchhaltungsabteilung bei der AWO sowie dem Kooperationspartner AWO Kreisjugendwerk Unterelbe. Für Fördermittel aus öffentlicher Hand erfolgt zudem eine Datenweitergabe an die jeweils zuständige Verwaltungsstelle.

 

Rechte des Betroffenen:

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Kreisjugendwerk der AWO Stormarn um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Kreisjugendwerk der AWO Stormarn e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Über- mittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Information zur elektronischen Datenverarbeitung gem. Art. 13 DSGVO

Wer ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung?

Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das Kreisjugendwerk der AWO Stormarn e.V.

Wozu werden meine Daten verarbeitet?

Wir benötigen Ihre Daten, um unserem gesetzlichen und beruflichen Auftrag zur Betreuung der von uns betreuten Kinder gerecht zu werden, sowie zur Abrechnung der Betreuungsplätze. Das Datenschutzrecht erlaubt dem Träger für bestimmte Zwecke Daten zu verarbeiten und befristet zu speichern.

Welche Daten werden verarbeitet?

Wir speichern folgende Daten: Namen, Anschrift, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Sorgeberechtigte, Telefonnummern, E-Mailadresse, Schwimmabzeichen und ggf. Zuschussanspruch. Ebenfalls speichern wir zusätzliche Informationen über Erkrankungen des Kindes (z.B. Allergien, Medikamente, Tetanusimpfung, Krankkasse und Hausarzt) sowie Daten für Statistiken von Behörden und zur Beantragung von Fördergeldern. Desweitern ob eine Erlaubnis der gemischtgeschlechtlichen Unterbringung, zum gemeinsamen Baden, zum Fotografieren des Kindes und zum Verlassen des Geländes ohne Begleitung eines Betreuenden vorliegt.

 Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Zugriff auf unsere Datenbank haben ausschließlich Mitarbeitende des Kreisjugendwerkes der AWO Stormarn e.V., des AWO Kreisverbandes Stormarn e.V., sowie des Kooperationspartners AWO Jugendwerk Unterelbe.

An wen werden meine Daten weitergeleitet?

Eine Weitergabe Ihrer Daten geschieht nur im Rahmen der für die Erbringung gesetzlicher und beruflicher Anforderungen zur Betreuung und der notwendigen Verwaltungs- und Abrechnungsabläufe, sowie den gesetzlichen Vorgaben.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften (HGB, SteuerR) maximal 10 Jahre nach Betreuungsende vernichtet.

Unter welchen Rechtsgrundlagen findet die Verarbeitung Ihrer Daten statt?

Ihre Daten verarbeiten wir auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1, lit b) und Art. 9 Abs. 2, lit b) DSGVO – Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Welche Rechte haben Sie?

  • Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf einen Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

An wen können Sie sich bei Datenschutzfragen wenden?

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Datenschutzbeauftragter Große Straße 28-30

22926 Ahrensburg [email protected]

Kreisjugendwerk der AWO Stormarn e.V.

Große Straße 28-30, 22926 Ahrensburg Tele.: 04102/2115-458; Fax: 04102/2115-442

[email protected];

www.kjw-stormarn.de